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Der Landkreis bekommt Planungssicherheit

Der Petitionsausschuss des Landes Baden-Württemberg hat entschieden: Der Abriss des Landratsamt-Gebäudes möglich ist. Die Umsetzung des Bauprojektes wird vorbereitet.

Es wurde nachgewiesen, dass bei der notwendigen Komplettsanierung die denkmalgeschützten Teile nicht erhalten werden können. Der Petitionsausschuss des Landtages von Baden-Württemberg lehnt somit eine Eingabe des Karlsruher Vereins Karlsruhe Stadtbild e.V. ab, die sich für den Erhalt des denkmalgeschützten, aber stark sanierungsbedürftigen Dienstgebäudes des Landratsamtes ausgesprochen hatte. Der Kreistag beauftragt daher die Landkreisverwaltung in seiner Sitzung vom 12. November 2020 damit, die weiteren Schritte zur Realisierung des Neubauprojektes umgehend vorzubereiten.

Zeitnah soll ein endgültig abgestimmter Auslobungstext für den anstehenden Architektenwettbewerb vorgelegt werden. Voraussetzung hierfür sind die bauplanungsrechtlichen Grundlagen der Stadt Karlsruhe. Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, diese in einem Vertrag mit der Stadt verbindlich festzuschreiben.

Der Architektenwettbewerb soll in Form eines einstufigen, nicht offenen Realisierungswettbewerbes mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren mit 35 Teilnehmern und anschließendem Verfahren nach der Vergabeverordnung (VgV-Verfahren) ausgelobt werden. Als Eckpunkte des Architektenwettbewerbes gibt der Kreistag vor, dass das gesamte notwendige Raumprogramm von mindestens 25.000 Quadratmetern Bruttogeschossfläche möglichst in einem ersten Bauabschnitt umgesetzt werden muss. Mit Ausnahme des Standortes „BGV“ in der Wolfartsweierer Straße wären dann alle in Karlsruhe Beschäftigten, die derzeit noch an mehreren Standorten untergebracht sind, unter einem Dach. Ebenso enthalten sind in diesem Raumprogramm Seminarraum-Flächen für die potentiellen Mieter der Akademie der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW-Akademie) und der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) Baden.

Der Bauablauf im Wechselspiel zwischen Neubau und Abbruch von Gebäuden soll so vorgenommen werden, dass Interimslösungen soweit als möglich vermieden werden. Eine weitere zusätzliche Bebauung des kreiseigenen Grundstücks nach der Realisierung des notwendigen Raumprogramms der Landkreisverwaltung begrüßt der Kreistag ausdrücklich, stellt aber klar, dass diese nicht notwendigerweise vom Landkreis als Bauherr zu realisieren sind.