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Eine neue Perspektive auf das Landratsamtgebäude

Im Dienstgebäude des Landratsamtes Karlsruhe in der Beiertheimer Allee stehen umfangreiche Sanierungsarbeiten an. Städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten rücken in den Fokus.

Umfassenden Sanierungsbedarf hat der Landkreis Karlsruhe für seine Hauptverwaltung in der Beiertheimer Allee in Karlsruhe. Der Bürokomplex, bestehend aus 21-geschossigem Hochhaus, dem viergeschossigem Langbau und dem Kasinogebäude mit Tiefgarage, wurde in der ersten Hälfte der 1960er Jahre als Verwaltungssitz für das damalige Badenwerk errichtet und ist seit 1997 im Eigentum des Landkreises Karlsruhe. Die Gebäudehülle, der Innenausbau und die Gebäudetechnik entstammen weitgehend der Erstellungszeit.

Nach über 50 Jahren intensiver Nutzung stehen nun umfangreiche Sanierungsarbeiten an: So weist die Fassade Korrosionsschäden und Undichtigkeiten auf, die gesamte Haustechnik ist überaltert und mittlerweile sehr defektanfällig, Trittschall und Türformate entsprechen nicht heutigen Standards, das Gebäude ist nicht barrierefrei. Dem Kreistag lag in seiner Sitzung vom 19. Juli 2018 das Ergebnis einer eingehenden Untersuchung vor, wonach eine punktuelle und abschnittsweise Sanierung aufgrund der technischen Gegebenheiten nicht möglich ist. Überdies sind Baumaterialien verbaut, die zwar in gebundener Form keine Gefährdung für die Bediensteten und die Besucher darstellen, bei Renovierungsarbeiten aber Schadstoffe freisetzen und deshalb umfänglich beseitigt werden müssen.

Um das Gebäude zu ertüchtigen, müsste es deshalb völlig entkernt und um das „tragende Gerippe“ herum quasi aus dem Rohbauzustand wieder neu aufgebaut werden. Eine besondere Herausforderung ist dabei die Denkmaleigenschaft des Gebäudekomplexes, weil alle Sanierungsvarianten darauf hinauslaufen, dass die eigentlich schützenswerte Substanz nach erfolgter Renovierung nicht mehr vorhanden wäre.

Landrat Dr. Christoph Schnaudigel schlägt dem Gremium vor, als Ziel der Sanierung nicht nur eine Wiederherstellung des bisherigen Zustands vorzugeben, sondern die Gelegenheit dazu zu nutzen, die Räume auf die Erfordernisse der Verwaltung der Zukunft auszurichten. Ebenso müsse ins Auge gefasst werden, ob und wo sich auf dem über 10.000 Quadratmeter großen Grundstück alternative oder zusätzliche baulichen Möglichkeiten ergeben – auch im Hinblick auf eine Refinanzierung der Baukosten. Schließlich soll geprüft werden, ob durch eine schrittweise Bebauung des Grundstücks vermieden werden kann, dass die gesamte Verwaltung ein Interims-Domizil beziehen muss. Ziel ist es, so der Landrat, eine städtebaulich verträgliche Lösung für das Gesamtareal zu erreichen.