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FAQ - Die häufigsten Fragen zum Projekt

Warum wird der Gebäudekomplex neu gebaut und nicht saniert?

Der Bürokomplex bestehend aus Hochhaus, Langbau und dem Kasinogebäude mit Tiefgarage wurde in der ersten Hälfte der 1960er Jahre als Verwaltungssitz für das damalige Badenwerk errichtet. Nach über 50 Jahren intensiver Nutzung stehen umfangreiche Sanierungsarbeiten an: So weist die Fassade Korrosionsschäden und Undichtigkeiten auf, die gesamte Haustechnik ist überaltert und mittlerweile sehr defektanfällig, die energetischen Eigenschaften entsprechen nicht heutigen Standards. Eine mögliche Modernisierung wurde am Anfang ausführlich von einem interdisziplinären Planungsteam geprüft. Die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie waren aber ernüchternd. Auf Grund von Brandschutz und vorliegenden Schadstoffen müssten für eine Sanierung die Bauteile des Gebäudes bis hin zur Stahlkonstruktion abgetragen werden. Eine geschossweise Sanierung ist nicht möglich. Aus diesem Grund entschloss sich der Kreistag für einen Neubau an Ort und Stelle, der zugleich mehr Nutzfläche bietet als bisher.

Was spricht für den Siegerentwurf des Architektenwettbewerbs?

Ausschlaggebend für den Siegerentwurf des Architektenwettbewerbs war neben den funktionalen Grundrissen und der architektonischen Qualität mit seinem markanten Hochpunkt, dass er bereits in einem ersten Bauabschnitt mehr Flächen verfügbar macht. Dadurch kann das Grundstück besser und damit auch wirtschaftlicher ausgenutzt werden. Das Preisgericht hat den Entwurf einstimmig auf den ersten Platz gewählt, weil er sowohl die Anforderungen des Landkreises als auch im Hinblick auf das Grundstück sowie das Stadtbild die angemessenste Lösung aus allen 29 Entwürfen verkörperte.

Welche Vorteile hat die geplante Neugestaltung?

Davon abgesehen, dass eine Sanierung des Bestandsgebäudes nicht möglich war, hat der Neubau große Vorteile. Durch die Neugestaltung des Landratsamt-Areals kann das Grundstück optimaler genutzt werden. Die Gebäude werden unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit geplant und erbaut und setzen insbesondere beim Thema Energiesparen neue Maßstäbe. Darüber hinaus sieht das Nutzungskonzept Angebote vor, die für die Öffentlichkeit zugänglich sein werden: Es wird beispielsweise einen Park mit viel Grün (die sogenannte „Grüne Mitte“), eine Kindertagesstätte und eine Bäckerei mit Café geben.

Wie klimafreundlich ist das Bauvorhaben?

Klimafreundliches Bauen prägt das Vorhaben der Neugestaltung des Landratsamt-Areals. Für das Projekt wird daher der „Leitfaden Nachhaltig Bauen " (LNB) angewandt. Dessen Grundidee ist es, Gebäude ökologisch und energetisch zu bewerten. Der Fokus wird dabei auf die wichtigsten Nachhaltigkeitsaspekte gelegt. Diese beinhalten zum Beispiel die Auswahl der Rohstoffe, die Verwertung der Abbruchmaterialien sowie die technische Ausstattung des zukünftigen Baus. Im Hinblick auf die Klimaschutzstrategie des Landkreises mit dem ehrgeizigen Ziel „zeozweifrei 2035“ soll auch das geplante Vorhaben klimaneutral umgesetzt werden. 

Konkret fließt das bereits in die Planungen für den Neubau ein: So beschloss der Kreistag zum Beispiel eine dreifach Verglasung zum optimalen Wärmeschutz, die kombinierte Nutzung von Spinklertanks und Brunnen zum Einsparen von Emissionen sowie zu prüfen, ob Photovoltaikanlagen nicht nur auf dem Dach sondern auch auf den Fassaden angebracht werden können.

Welche Dienststellen des Landratsamts werden im Neubau zu finden sein?

Fast alle Dienststellen der Landkreisverwaltung, die momentan noch auf verschiedene Standorte im Landkreis und in der Stadt Karlsruhe verteilt sind, werden künftig auf dem Areal unter einem Dach vereint. Bestehen bleiben nur die Außenstellen im ADAC-Gebäude und das Kreisarchiv in Bruchsal. Auch das Sozialdezernat wird weiterhin im BGV-Komplex in der Karlsruher Oststadt zu finden sein. Selbstverständlich bleiben auch die Kfz-Zulassungsstellen in Bretten und Ettlingen bestehen.

Wer nutzt den neuen Gebäudekomplex sonst noch?

Von dem neuen Gebäudekomplex soll nicht nur das Landratsamt Karlsruhe profitieren. Aufgrund des großen Potenzials sieht das Nutzungskonzept auch Seminar- und Konferenzflächen für die Akademie der Unfallkasse Baden-Württemberg, für die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Baden sowie Flächen für eine betriebsärztliche Praxis und eine Kindertagesstätte vor. Außerdem wird die Schule des Gemeindetags Baden-Württemberg in den Neubau einziehen. Weitere Flächen können für zusätzliche Nutzer von Büro- und Verwaltungsflächen zur Verfügung gestellt werden. Der Komplex soll auch Platz für die Öffentlichkeit bieten. Angedacht ist daher neben einem Park mit viel Grün auch eine Bäckerei. In den Untergeschossen entsteht eine Tiefgarage, die auch für das Anwohnerparken und der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen soll. Zudem gibt es Überlegungen der Stadt Karlsruhe, auf dem Areal Flächen für die Bedarfe der städtischen Verwaltung zu nutzen.

Was kostet der Neubau des Landratsamts Karlsruhe? Wie hoch ist die Investitionssumme?

Bei den Gesamtkosten für die Neugestaltung des Landratsamt-Areals Karlsruhe wurde bisher mit sogenannten Kostenkennwerten gearbeitet, die auf Baukostenindizes basieren. Die Leistungsphase 3 mit der Entwurfsplanung ist mittlerweile abgeschlossen und die Kostenberechnung hat ergeben, dass sich das Investitionsbudget für das Gesamtprojekt mit rund 63.000 Quadratmetern Bruttogeschossfläche auf rund 390 Millionen Euro belaufen und bestätigt, dass die bisherigen Kostenkennwerte eingehalten werden können. Aufgrund der zusätzlichen Nutzung des Gebäudes durch externe Partner entfallen auf die Landkreisverwaltung alleine aber nur rund 42 Prozent der Verwaltungsflächen. Die restlichen Flächen werden vom Gemeindetag Baden-Württemberg, der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Baden, der Akademie der Unfallkasse Baden-Württemberg sowie weiteren Wirtschafts- und Privatkunden alleine oder wie die Konferenzflächen gemeinsam mit der Landkreisverwaltung genutzt. Rund 200 Millionen Euro der Investitionskosten sind direkt dem Landkreis zuzuordnen, 73 Millionen Euro sind langfristig durch Mieter und Pächter gedeckt, 77 Millionen Euro entfallen auf Verkäufe an den Gemeindetag sowie einer Grundstücksfläche, die erst in weiterer Zukunft bebaut werden soll. Für inflationsbedingte Preissteigerungen und unvorhergesehene Risiken sind rund 40 Millionen Euro vorgesehen.

Wie kann der Landkreis ein Projekt in dieser Größenordnung überhaupt stemmen?

Durch die optimierte Gestaltung des Grundstücks sowie die gemeinsame Nutzung von Flächen ergeben sich in verschiedenen Bereichen Synergieeffekte. Diese wirken sich positiv auf die Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojekts und damit auch die finanzielle Belastung für den Landkreis Karlsruhe aus. Ein gutes Beispiel ist hierfür, dass künftig Einnahmen durch die Miete der externen Partner generiert werden und gleichzeitig eigene Mietkosten wegfallen, die derzeit noch für verschiedene Landratsamt-Außenstellen bezahlt werden. Entscheidend ist daher nicht die tatsächliche Höhe der Gesamtinvestition sondern die voraussichtliche jährliche Belastung des Kreishaushaltes. Spätestens zur Entscheidung über den Baubeschluss, die voraussichtlich im Oktober 2023 ansteht, werden hierzu konkrete Berechnungen vorliegen.

Warum will man das Bauvorhaben in Holz-Hybrid-Bauweise verwirklichen?

Mit dem Neubauprojekt verfolgt der Landkreis das Ziel, ein möglichst nachhaltiges und klimaschonendes Projekt zu realisieren. Dies war auch ein wesentlicher Grund für die Entscheidung des Preisgerichtes und des Kreistages für den Wettbewerbsbeitrag des Architekturbüros Wittfoht und Partner. Dabei spielte auch die Bauweise eine erhebliche Rolle: Das Preisgericht hob insbesondere hervor, dass das Vorhaben das Potenzial hat, zu einem Leuchtturmprojekt des modernen Holzbaus zu werden und damit auch für eine zukunftsweisende und ressourceneffiziente Bauweise zu stehen. Weitere Vorteile werden im Rahmen der Planungen für den Neubau geprüft. Die Bauweise stellt unter anderem auch einen Gewichtsvorteil für das geplante Hochhaus dar. Das erfordert eine geringere Gründungstiefe, spart Graue Energie ein und verringert die Kosten. Der Kreistag hat beschlossen, die Holz-Hybridbauweise bei einem positiven Bauvorentscheid durch die Stadt Karlsruhe weiter zu verfolgen.

Die Holz-Hybridbauweise ist keine neue oder besonders kostenträchtige Technik, sondern hat sich bereits in vielen Gebäuden bewährt. Entscheidend muss zudem sein, ob und in welcher Form eine solche Holz-Hybrid-bauweise auch baurechtlich genehmigungsfähig ist.

Wäre es günstiger, wenn der Landkreis ausschließlich für sich allein bauen würde?

Würde der Landkreis nur für sich alleine bauen, verringerte das zwar die Investitionssumme, Synergieeffekte durch gemeinsam genutzte Flächen fielen damit aber weg. Zudem würde der Landkreis damit auf Mieteinnahmen verzichten, die langfristig zu einer Amortisation der Gesamtkosten beitragen und wiederum die Wirtschaftlichkeit erhöhen.

Wer entscheidet über das Neubauvorhaben?

Der Kreistag des Landkreises Karlsruhe trägt die Entscheidungshoheit über das Vorhaben.

Welche Schritte ist der Landkreis bereits gegangen?

Der erste Schritt auf dem Weg zum Projekt war 2018 der Grundsatzbeschluss des Kreistags, einen Neubau zu verwirklichen, nachdem eine Sanierung nicht möglich war. 2019 wurde beschlossen, zusammen mit der Stadt Karlsruhe einen städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen. 2020 stimmte der Kreistag schließlich dafür, einen Architektenwettbewerb auf diesen Ergebnissen durchzuführen und beauftragte 2021 das erstplatzierte Büro wittfoht architekten aus Stuttgart für die Objektplanung und lohrer.hochrein landschaftsarchitekten aus München für die Planung der Freianlagen. Mittlerweile wurde die Leistungsphase 3 mit der Entwurfsplanung abgeschlossen und am 05. Oktober 2023 der Baubeschluss mehrheitlich durch den Kreistag gefasst. Eine Übersicht über die zeitliche Entwicklung des Projekts finden Sie hier.

Welche Rolle spielt die Stadt Karlsruhe?

Die Stadt Karlsruhe ist bei diesem Projekt in vielerlei Hinsicht beteiligt. Zusammen mit der Stadt und der Bürgerschaft wurde ein städtebauliches Entwicklungskonzept für das Gesamtareal entwickelt, um das Landkreis-Vorhaben maximal verträglich mit den städtebaulichen Entwicklungszielen der Stadt zu gestalten. Die Stadt hat das Bebauungsplanverfahren betrieben und ist Baurechtsbehörde, das heißt, sie genehmigt das Vorhaben. Darüber hinaus verkaufte die Stadt 2023 ein Teilgrundstück in Richtung Ettlinger Tor an den Landkreis Karlsruhe.  

Weitere Informationen gibt es hier.

Warum muss die Verwaltung in ein Interim umziehen?

Ursprünglich war geplant, dass ein Umzug in ein Interim vermieden werden kann. Das neue Gebäude sollte größtenteils versetzt zum bestehenden Gebäude und abschnittsweise erstellt werden. So hätten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fast nahtlos vom alten in das neue Gebäude umziehen können. Untersuchungen haben aber ergeben, dass diese Vorgehensweise nicht das wirtschaftlichste Vorgehen darstellt und mit Konflikten zwischen dem Abbruch- bzw. Baustellenbetrieb auf der einen und dem Kunden- und Verwaltungsbetrieb auf der anderen Seite verbunden ist. Dazu kämen negative Auswirkungen wie eine verlängerte Gesamtbauzeit sowie zusätzliche Kosten.

Wie wird das Interim gestaltet?

Mit dem ehemaligen Postgiroareal in der Kriegsstraße 100 wurde ein passendes Objekt in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Landratsamt-Gebäude gefunden, das nur zu geringen Änderungen für die Kundinnen und Kunden sowie des Arbeitsweges der Mitarbeitenden führt. Die vorhandenen Räumlichkeiten werden mit dem bestehenden Mobiliar ausgestattet und ermöglichen so funktionales Arbeiten während der Bauzeit. Zusätzlich werden weiter Flächen beim BGV angemietet.

Kann ich weiterhin uneingeschränkt meine Amtsgänge erledigen?

Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Karlsruhe können auch weiterhin ihre Amtsgänge wie üblich, nur eben an einem neuen Standort erledigen. Die Dienststellen des Landratsamtes sind zu den gewohnten Servicezeiten erreichbar und Kundenanliegen können nach vorheriger Terminvereinbarung im jeweiligen Servicecenter bearbeitet werden. Viele Anliegen können inzwischen aber online erledigt werden, sodass der Weg ins Amt gar nicht notwendig ist.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Landratsamtes Karlsruhe.

Was passiert mit dem Langbau und dem Hochhaus?

Der Kreistag hatte beschlossen, dass sämtliche Altgebäude abgebrochen werden. Zu ca. 75% sind diese Arbeiten auch bereits vergeben, Gebäudeteile wie der Langbau, Teile der Tiefgarage und des Casinogebäudes sind bereits abgebrochen bzw. befinden sich im Rückbau. Auch die Rückbauarbeiten am Hochhaus sind gestartet.

Das Bautagebuch informiert über bisherige Tätigkeiten und aktuelle Entwicklungen auf der Baustelle.

Was passiert mit dem Material aus dem Abbruch der Gebäude?

Nachhaltigkeit ist dem Landkreis ein wichtiges Anliegen, das nicht erst beim Neubau zum Tragen kommt. Die beim Abbruch der Gebäude anfallenden Materialien, wie aktuell beim Langbau entlang der Kriegsstraße, werden daher sortenrein getrennt und bei Möglichkeit in den Materialkreislauf zurückgeführt. So können die Stoffe im Anschluss wiederverwertet werden. Damit trägt der Landkreis zur Schonung von Ressourcen und einem verantwortungsvollen Umgang mit damals verbauten Rohstoffen bei. Gemäß des Kreislaufwirtschaftsgesetztes werden lediglich die Abfälle beseitigt, die den Schutz von Mensch und Umwelt gefährden.

Konkret bedeutet das:

Unbelastete Baustoffe wie zum Beispiel Glas, Gips, Beton, Mauerwerk, Pflastersteine, Kies, Putz und Bauschuttgemisch werden recycelt. Die Baustoffe finden unter anderem erneut Einsatz im Straßenunterbau, in Lärmschutzwällen oder im Dammbau. Auch Beton wird wieder als Rohstoff verwendet.

Mischschrott, Stahl und unbelastete Kupferkabel werden in die Metallverwertung gegeben. Aus ihnen wird zum Beispiel Metall wie Aluminium, Kuper oder Eisen rückgewonnen.

Holz und Styropor werden thermisch verwertet.

Belastete Materialien, wie zum Beispiel Asbest, aber auch Kondensatoren und Leuchtstoffröhren werden ebenfalls thermisch verwertet oder deponiert.

Wie sieht der weitere Zeitplan aus?

Nachdem die Entwurfsplanung im ersten Halbjahr 2023 termingerecht abgeschlossen werden konnte, wurde der Bauantrag eingereicht und am 05. Oktober 2023 der Baubeschluss mehrheitlich durch den Kreistag gefasst. Anschließend hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 24. Oktober 2023 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Am Hochhausgebäude haben erste Rückbauarbeiten begonnen. Die Rohbauarbeiten für die Untergeschosse sollen nach aktuellen Planungen im zweiten Quartal 2024 beginnen.

Das Bautagebuch informiert über aktuelle Entwicklungen auf der Baustelle.