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Sperrung von Parkplätzen für Rohrvortriebsverfahren

Im Bereich der Beiertheimer Allee muss der alte Entwässerungskanal stillgelegt und an den Entwässerungskanal in der Hermann-Billing-Straße angeschlossen werden. Ab dem 11. September 2023 werden die Arbeiten durch ein Rohrvortriebsverfahren durchgeführt, für das kein Graben hergestellt werden muss und eine weitestgehend unterirdische Rohrverlegung ermöglicht. Diese erfolgt durch mehrere Baugruben und die Arbeiten dauern circa drei bis vier Wochen. Dafür müssen zusätzliche Parkplätze vor dem Landratsamt gesperrt werden. Parkverbotsschilder weisen die betroffenen Flächen entsprechend aus. In diesem Zuge weisen wir auch nochmals auf das bestehende Parkverbot hin. Bereits mit den bisherigen Bauarbeiten ist das Parken an der Beiertheimer Allee untersagt. Von einem Abschleppen wurde bisher abgesehen. Eine Missachtung der Parkverbote führt künftig zum kostenpflichtigen Abschleppen der Fahrzeuge.