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Der Landkreis ergreift Maßnahmen zum Schutz vor Lärm

Eine solche Großbaumaßnahme hat auch Begleiterscheinungen wie Lärm und Staub. Der Landkreis Karlsruhe ist bemüht, die Auswirkungen auf die Anwohnerinnen und Anwohner so gering wie möglich zu halten. 

Der Bauzaun ist hiervon beispielsweise ein wesentliches Element, der eben nicht nur der Gestaltung sondern auch dem Schutz dient. Um die von der Baustelle ausgehenden Lärmemissionen auf ein Minimum zu reduzieren, wurde seitens des Landratsamtes bereits vorab im Zuge der Planung eine Schallimmissionsprognose durchgeführt. Aus den Ergebnissen dieser Prognose wurden verschiedene Maßnahmen abgeleitet, mit denen die Immissionen und Emissionen auf der Baustelle reduziert werden können.

Diese wurden hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit untersucht und angeordnet bzw. im Rahmen der Angebotsaufforderung bei den Firmen eingefordert. Dazu gehört etwa die Verpflichtung, lärmarme Bauverfahren und Baugeräte einzusetzen.

Der Landkreis hat ergänzend ein Gutachten zum Lärmschutz während der Bauarbeiten erstellt. Dabei wurden sowohl die Baumaßnahmen als auch Logistikverkehre betrachtet. Alle empfohlenen Maßnahmen, hat der der Landkreis bereits ergriffen oder wird er abhängig vom Bauablauf noch ergreifen.

Konkrete Maßnahmen sind:

  • Der Bauzaun als geschlossene Variante absorbiert Schall.
  • Die zukünftig genutzten Betonpumpen werden zur Abschirmung eingehaust, um den entstehenden Lärm so weit möglich einzudämmen.
  • Beim Rückbau des Hochhauses werden die Außenbauteile der Fassade so lange wie möglich stehengelassen, um den Schall weitestgehend im Gebäude zu halten. Zusätzlich wird das Gerüst während den Abbrucharbeiten mit einer Schutzfolie umhüllt.

Diese Maßnahmen werden von den jeweiligen Gewerken überwacht. Beginnend mit den Rohbaumaßnahmen wird zusätzlich ein Baulogistikunternehmen mit einer ständig besetzten Stelle auf der Baustelle eingesetzt.